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Saudi-Arabien.info

Hadsch & Umrah

Visum und Genehmigungen für Umrah und Hadsch (Nusuk)

Kurzantwort

Für die Umrah brauchen Sie ein Visum, das sie erlaubt – ein Umrah-Visum oder das touristische E-Visum –, und zusätzlich eine Umrah-Genehmigung in der App Nusuk. Für den Hadsch brauchen Sie ein eigenes Hadsch-Visum, das Sie aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Plattform Nusuk Hajj erhalten. Regeln und Fristen gelten jeweils nur für eine Saison.

Schnellfakten Visum und Genehmigungen (Stand 30.09.2026)
Umrah mit Touristenvisumlaut E-Visum-Portal erlaubt (ohne Hadsch)
Umrah-Visumüber zugelassene Anbieter bzw. Plattformen, laut Ministeriums-FAQ nur mit Leistungspaket (Unterkunft, Transport)
Umrah-GenehmigungApp Nusuk, eine aktive Genehmigung gleichzeitig, Zeitfenster verbindlich
Rawda (Medina)Gebet in der Rawda nur mit Genehmigung über Nusuk
Hadsch-Visumüber Nusuk Hajj; keine Studenten- oder Schengen-Visa; Registrierung ist keine Zulassung
Reisepasslaut AA mindestens 6 Monate gültig bei Einreise bzw. Antrag
Hotline Ministerium920002814 (aus dem Ausland +966 920002814)

Welches Visum brauche ich für die Umrah?

Sie haben zwei Wege: das touristische E-Visum oder ein Umrah-Visum. Das offizielle E-Visum-Portal nennt die Umrah ausdrücklich als erlaubten Zweck des Touristenvisums (ausgenommen den Hadsch). Das E-Visum gilt ein Jahr, für mehrere Einreisen und insgesamt bis zu 90 Tage. Das Umrah-Visum wird laut den häufigen Fragen des Ministeriums für Hadsch und Umrah über zugelassene Plattformen wie Nusuk oder über einen zugelassenen Agenten beantragt; über Agenten wird es nur zusammen mit einem Leistungspaket aus Unterkunft und Transport ausgestellt.

Behördlich, verbindlich

Fristen für Umrah-Visa werden je Saison festgelegt. In der Saison 1447 war der letzte Tag für die Ausstellung von Umrah-Visa der 20.03.2026, der letzte Einreisetag der 03.04.2026 und der letzte Ausreisetag der 18.04.2026 (Umrah-Kalender des Ministeriums). Einen Kalender für 1448 haben wir am 30.09.2026 nicht gefunden.

Einordnung

Die Angaben zum Umrah-Visum sind nicht einheitlich. Die häufigen Fragen des Ministeriums nennen an einer Stelle 90 Tage Aufenthalt und freie Reisen im ganzen Land, an anderer Stelle 30 Tage. Das Auswärtige Amt schreibt, mit Pilgervisa sei es nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder eine Ehe zu schließen. Klären Sie Dauer und Reisemöglichkeiten vor der Buchung verbindlich mit der saudischen Botschaft oder Ihrem Anbieter.

Wie bekomme ich die Umrah-Genehmigung in Nusuk?

Sie buchen sie in der offiziellen App Nusuk. Laut Ministerium können Besucher sich aus dem Ausland registrieren, sobald sie ein gültiges Visum haben; nötig sind unter anderem Passnummer, Visumnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Mobilnummer und E-Mail-Adresse. Eine saudische Telefonnummer brauchen Sie nicht.

  • Es kann nur eine aktive Umrah-Genehmigung gleichzeitig geben; eine neue buchen Sie, wenn die vorige abgelaufen ist.
  • Die Umrah ist an das gebuchte Zeitfenster gebunden. Zum Gebet dürfen Sie die Masjid al-Haram jederzeit ohne Genehmigung betreten.
  • Wer bis zum Beginn des Zeitfensters nicht eingereist ist, verliert die Genehmigung automatisch.
  • Kinder ab fünf Jahren brauchen eine eigene Umrah-Genehmigung.
  • Genehmigungen werden bei der Ankunft über die Apps Nusuk und Tawakkalna angezeigt und geprüft.
Praxis-Hinweis

Legen Sie das Nusuk-Konto vor der Abreise an und prüfen Sie, ob Ihre Visumnummer korrekt hinterlegt ist. Führen Sie die Nusuk-Karte bzw. eine Umrah-Identifikationskarte und eine Karte Ihres Hotels mit Adresse bei sich; das empfiehlt das Ministerium ausdrücklich.

Brauche ich eine Genehmigung für die Prophetenmoschee in Medina?

Für das Gebet in der Prophetenmoschee brauchen Sie keine Genehmigung, für das Gebet in der Rawda schon. Die Genehmigung für die Rawda wird laut Ministerium über Nusuk (oder Tawakkalna) gebucht; zwischen zwei Rawda-Besuchen liegen nach den häufigen Fragen 30 Tage. Hintergrund zur Stadt: Medina.

Wie läuft die Anmeldung für den Hadsch?

Aus Deutschland, Österreich und der Schweiz melden Sie sich über die Plattform Nusuk Hajj an, die das Ministerium für Länder ohne eigene staatliche Pilgermission betreibt. Für die Saison 1447 (2026) standen Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein auf der Länderliste. Die Plattform beschreibt zehn Schritte, von der Kontoeröffnung über die Prüfung der Unterlagen und das Aufladen der digitalen Geldbörse bis zur Buchung eines Pakets eines zugelassenen Dienstleisters.

Behördlich, verbindlich

Nusuk Hajj ist laut eigener Auskunft der einzige zugelassene Weg für Hadsch-Pakete aus den Programmländern; Pakete oder Visa können nicht über externe Plattformen oder Stellen gebucht werden. Befristete Visa wie Studenten- oder Schengen-Visa werden nicht akzeptiert; teilnehmen können Staatsangehörige oder dauerhaft Ansässige eines Programmlandes. Die Registrierung ist keine Zulassung. Mehr zum Ablauf: Hadsch – Termine und Teilnahme.

Welche Unterlagen und Nachweise sollte ich bereithalten?

  • Reisepass, bei Einreise bzw. Antrag noch mindestens sechs Monate gültig (Auswärtiges Amt)
  • Visum (E-Visum, Umrah- oder Hadsch-Visum), ausgedruckt und digital
  • Impfnachweis Meningokokken ACWY, mindestens zehn Tage vor Einreise; Einzelheiten unter Gesundheit und Impfpflicht
  • Nusuk-Konto mit aktiver Genehmigung
  • Vertrag und Leistungsbeschreibung Ihres Anbieters
  • bei Medikamenten mit kontrollierten Wirkstoffen die elektronische Genehmigung der saudischen Arzneimittelbehörde SFDA (seit 1. November 2025, laut Auswärtigem Amt)
Behördlich, verbindlich · Sicherheitslage

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen und rät von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens ab (Teilreisewarnung, Stand 30.09.2026, unverändert gültig seit 22.09.2026). Seit Anfang September 2026 kommt es laut AA unter anderem in den Provinzen Mekka und Medina immer wieder zu Drohnen- und Raketenangriffen. Ein Visum oder eine Genehmigung ändert daran nichts. Details: Sicherheit und Reisewarnung.

Wer mit einem Anbieter reist: Prüfen Sie Zulassung, Vertrag und Zahlungsweg.

Checkliste für die Anbieterwahl

Häufige Fragen

Reicht das Touristenvisum für die Umrah?

Laut offiziellem E-Visum-Portal ja, zusammen mit einer Umrah-Genehmigung über Nusuk. Für den Hadsch reicht es nicht.

Kann ich ein Umrah-Visum in den Hadsch hinein verlängern?

Nein. Laut den häufigen Fragen des Ministeriums lässt sich ein Umrah-Visum nicht für die Hadsch-Saison verlängern.

Kostet die Umrah-Genehmigung in Nusuk etwas?

Dazu haben wir keine aktuelle amtliche Angabe gefunden. Für das Umrah-Visum nennen die häufigen Fragen des Ministeriums eine Gebühr von „schätzungsweise 300 Saudi-Riyal“; prüfen Sie den aktuellen Betrag bei der Beantragung.

An wen wende ich mich bei Problemen mit der Genehmigung?

An das Betreuungszentrum des Ministeriums für Hadsch und Umrah unter 920002814 (aus dem Ausland +966 920002814) oder den Support von Nusuk Hajj.

Quellen und Prüfstand

  1. Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: häufige Fragen (teils älteren Datums, widersprüchliche Angaben gekennzeichnet), abgerufen am 30.09.2026
  2. Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: Umrah-Kalender 1447, abgerufen am 30.09.2026
  3. Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: Things to remember, abgerufen am 30.09.2026
  4. Offizielle Stelle Saudi-ArabienNusuk und Nusuk Hajj (Länderliste 1447, häufige Fragen), abgerufen am 30.09.2026
  5. Offizielle Stelle Saudi-ArabienOffizielles E-Visum-Portal, abgerufen am 30.09.2026
  6. BehördeAuswärtiges Amt: Saudi-Arabien – Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
Zuletzt geprüft
Nächste Prüfung
spätestens und sofort bei Veröffentlichung neuer Saisonregeln