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Hadsch & Umrah

Checkliste Pilgerreise: Vorbereitung und Packliste

KI-Illustration: Reiseunterlagen, Trinkflasche und Sonnenschirm auf heller FlächeKI-Illustration
Kurzantwort

Für Umrah oder Hadsch brauchen Sie vor allem: gültigen Reisepass, passendes Visum, Genehmigung über Nusuk, Nachweis der Meningokokken-Impfung, Versicherung, Medikamente mit ärztlichem Bericht und leichte, lockere Kleidung. Diese Checkliste ordnet Unterlagen, Gesundheit und Gepäck nach Zeitpunkt. Die religiöse Vorbereitung klären Sie mit Ihrer Moschee.

Schnellfakten Vorbereitung (Stand 30.09.2026)
Reisepassbei Einreise bzw. Antrag mindestens 6 Monate gültig
ImpfungMeningokokken ACWY spätestens 10 Tage vor Einreise
GenehmigungUmrah- bzw. Rawda-Genehmigung über Nusuk; Hadsch über Nusuk Hajj
Nicht in die Masjid al-HaramSpeisen und Getränke außer Kaffee, Datteln und Wasser, spitze Gegenstände, brennbare Flüssigkeiten, große Taschen, Kinderwagen
Verboten bei Einreiseu. a. Alkohol, Drogen, Schweinefleisch, Waffen

Was sollte ich drei Monate vor der Reise erledigen?

Klären Sie zuerst Anbieter oder Eigenorganisation, Visum und Gesundheit. Termine für Impfungen und reisemedizinische Beratung brauchen Vorlauf.

  • Reisepass prüfen: mindestens sechs Monate gültig bei Einreise bzw. Antrag
  • Anbieter prüfen oder Eigenorganisation planen (Checkliste Anbieterwahl)
  • Visumart klären: touristisches E-Visum oder Umrah-Visum; für den Hadsch nur über Nusuk Hajj
  • reisemedizinische Beratung, Meningokokken-ACWY-Impfung, Polio-Impfung (IPV) laut AA-Empfehlung, Grippeimpfung
  • ärztliche Einschätzung bei Vorerkrankungen oder im höheren Alter
  • Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport; Stornoregeln des Anbieters wegen der Sicherheitslage erfragen

Was gehört in den letzten Wochen vor Abflug auf die Liste?

  • Nusuk-App installieren, Konto anlegen, Visumnummer hinterlegen, Umrah-Genehmigung buchen (so funktioniert es)
  • Genehmigung für die Rawda in Medina buchen, falls gewünscht
  • Medikamente mit kontrollierten Wirkstoffen: elektronische Genehmigung der SFDA beantragen (seit 1. November 2025 Pflicht)
  • ärztlicher Bericht mit Diagnosen, Medikamenten und Dosierungen; Medikamente in Originalverpackung
  • Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) eintragen bzw. bei der österreichischen Botschaft registrieren
  • Kopien von Pass, Visum, Impfpass und Versicherung digital speichern
  • Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts erneut lesen

Was packe ich ein?

Leichte, lockere und helle Kleidung, bequeme Schuhe und Hygieneartikel. Das Ministerium für Hadsch und Umrah nennt für das Handgepäck unter anderem Handtuch, Rasierzeug, Seife, Zahnpasta und -bürste, einen Schirm, lockere Baumwollkleidung sowie Cremes gegen Hautreizungen.

  • Ihram-Kleidung bzw. passende Kleidung für den Weihezustand; welche Kleidung für Männer und Frauen gilt, beschreibt das Ministerium in seinen Leitfäden
  • Schirm, Sonnenbrille, wiederverwendbare Trinkflasche
  • Blutzuckermessgerät bei Diabetes, Ersatzbatterien für Hör- oder Atemhilfen
  • eigener Rollstuhl, falls nötig; er ist in der Masjid al-Haram über ausgewiesene Zugänge erlaubt
  • Powerbank und Ladekabel; das Auswärtige Amt rät, Telefone und Batterien stets geladen zu halten
  • Karte des Hotels mit Adresse, Nusuk-Karte bzw. Umrah-Identifikationskarte
  • für Kinder: Karte oder Armband mit Namen und Telefonnummer der Eltern
Einordnung

Zu Kleidung, Parfüm und weiteren Regeln im Weihezustand gibt es Einzelfragen, die Rechtsschulen unterschiedlich beantworten. Wir listen nur die Organisation; religiöse Fragen klären Sie bitte mit einer Gelehrten, einem Gelehrten oder Ihrer Moschee.

Was darf ich nicht mitnehmen?

Bei der Einreise sind laut Auswärtigem Amt unter anderem Drogen, Waffen, Alkohol, Schweinefleisch und pornografisches Material streng verboten; bei Drogen kann die Todesstrafe drohen. Das österreichische Außenministerium nennt zusätzlich Lebensmittel aller Art, Palmen und Palmprodukte sowie Naturperlen. Bargeld und Wertsachen über 60.000 SAR sind zu deklarieren.

Behördlich, verbindlich

In die Masjid al-Haram in Mekka sollen laut Ministerium keine Speisen und Getränke außer Kaffee, Datteln und Wasser, keine spitzen Gegenstände, keine brennbaren Flüssigkeiten, keine großen Taschen und Koffer und keine Kinderwagen mitgenommen werden. Gepäck soll nicht an Toren oder Vorplätzen abgestellt werden; dafür gibt es Schließfächer.

Was ist vor Ort wichtig?

  • Zeitfenster der Genehmigung einhalten; zum Gebet ist die Masjid al-Haram jederzeit ohne Genehmigung zugänglich
  • nicht fotografieren oder filmen: in und um die beiden Heiligen Moscheen gilt ein ausdrückliches Verbot
  • Mittagshitze meiden, viel trinken, nach jedem Ritus ruhen
  • Menschenansammlungen im Blick behalten und den Anweisungen der Behörden folgen, besonders bei Luftalarm
  • Notrufnummern: Pilger-Callcenter 937, Polizei 999 bzw. 911, Rettung 997
Praxis-Hinweis

Rund um die großen Moscheen gibt es laut Ministerium Anlaufstellen für verirrte Pilger. Vereinbaren Sie in Ihrer Gruppe einen festen Treffpunkt, etwa ein nummeriertes Tor der Masjid al-Haram.

Behördlich, verbindlich · Sicherheitslage

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen und rät von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens ab (Teilreisewarnung, Stand 30.09.2026, unverändert gültig seit 22.09.2026). Seit Anfang September 2026 kommt es laut AA unter anderem in den Provinzen Mekka und Medina immer wieder zu Drohnen- und Raketenangriffen. Details: Sicherheit und Reisewarnung.

Impfungen, Hitze und Vorerkrankungen ausführlich:

Gesundheit und Impfpflicht für Pilger

Häufige Fragen

Darf ich Zamzam-Wasser mit nach Hause nehmen?

Dazu haben wir keine aktuelle amtliche Regel gefunden. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft nach den Gepäckbestimmungen.

Darf ich Datteln in die Masjid al-Haram mitnehmen?

Ja. Laut Ministerium sind Kaffee, Datteln und Wasser von der Regel ausgenommen, keine anderen Speisen und Getränke mitzunehmen.

Kann ich einen Kinderwagen mitnehmen?

In die Masjid al-Haram nicht; das Ministerium nennt Kinderwagen ausdrücklich unter den Dingen, die Sie nicht mitbringen sollen.

Muss ich mich in eine Krisenliste eintragen?

Es ist keine Pflicht, aber das Auswärtige Amt empfiehlt die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ausdrücklich.

Quellen und Prüfstand

  1. Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: Things to remember, abgerufen am 30.09.2026
  2. Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: Makkah Al-Mukarramah (Besucherhinweise), abgerufen am 30.09.2026
  3. Offizielle Stelle Saudi-ArabienNusuk Hajj: Hajj Health Guidelines, abgerufen am 30.09.2026
  4. BehördeAuswärtiges Amt: Saudi-Arabien – Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
  5. BehördeÖsterreichisches Außenministerium (BMEIA): Reiseinformation Saudi-Arabien, Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
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