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Saudi-Arabien.info

Hadsch & Umrah

Umrah-Anbieter wählen: Checkliste und Verbraucherschutz

Kurzantwort

Wählen Sie für Umrah oder Hadsch nur Anbieter, die ihre Leistungen schriftlich und vollständig nennen, über offizielle Wege abrechnen und bei Pauschalreisen einen Sicherungsschein aushändigen. Hadsch-Pakete aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gab es 2026 nur über die Plattform Nusuk Hajj. Barzahlungen ohne Vertrag und „garantierte“ Hadsch-Plätze sind Warnsignale.

Schnellfakten Anbieterwahl (Stand 30.09.2026)
Hadsch aus DACHPakete und Visa laut Nusuk Hajj nur über diese Plattform (Länderliste 2026: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein)
Umrahüber zugelassene Anbieter bzw. Plattformen, die mit Nusuk verbunden sind, oder selbst mit E-Visum und Nusuk-Genehmigung
Pauschalreise (Deutschland)§§ 651a ff. BGB: Informationspflichten, Insolvenzsicherung, Sicherungsschein vor Anzahlung
Zahlungennur laut Vertrag; laut Ministerium keine Zusatzzahlungen außerhalb des Vertrags nötig
Beschwerde vor OrtBetreuungszentrum des Ministeriums 920002814; Unterkunft: Tourismus-Hotline 930

Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?

Ein seriöser Anbieter legt vor der Buchung alle Leistungen schriftlich offen, nennt den Gesamtpreis mit allen Pflichtkosten, erklärt Stornobedingungen und den Weg zu Visum und Genehmigungen. Er kann belegen, auf welcher offiziellen Grundlage er arbeitet, und rechnet über nachvollziehbare Wege ab.

  • vollständige Leistungsbeschreibung: Flug, Unterkünfte in Mekka und Medina, Transfers, Verpflegung, Betreuung
  • klare Angabe, wie Visum und Umrah- bzw. Hadsch-Genehmigung beschafft werden
  • Vertragspartner mit ladungsfähiger Anschrift und Impressum
  • schriftliche Stornoregeln und Angaben zur Versicherung
  • bei Pauschalreisen: Sicherungsschein vor der ersten Anzahlung
  • keine Zahlungen in bar ohne Quittung oder auf private Konten
Behördlich, verbindlich

Das Ministerium für Hadsch und Umrah betont, dass Umrah-Pilger nichts außerhalb des unterschriebenen Vertrags zahlen müssen, außer sie wünschen zusätzliche Leistungen (häufige Fragen, abgerufen am 30.09.2026). Für den Hadsch aus den Ländern des „Direct Hajj Program“ gilt laut Nusuk Hajj: Pakete oder Visa können nicht über externe Plattformen oder Stellen gebucht werden.

Welche Warnsignale deuten auf unseriöse Angebote hin?

Vorsicht ist geboten, wenn ein Angebot mehr verspricht, als die offiziellen Verfahren hergeben. Besonders beim Hadsch sind Plätze begrenzt und an die Plattform gebunden.

  • „garantierter Hadsch-Platz“ oder Hadsch-Visum außerhalb der offiziellen Plattform
  • Hadsch „mit Touristenvisum“ oder Besuchsvisum – das ist laut E-Visum-Portal und Ministerium nicht möglich
  • Vorkasse in bar, Überweisung auf Privatkonten, kein schriftlicher Vertrag
  • kein Sicherungsschein, obwohl mehrere Leistungen zu einem Paket gebündelt werden
  • unklare Hotelangaben („in der Nähe des Haram“) ohne Namen und Adresse
  • Druck zur sofortigen Zahlung, auffällig niedrige Preise ohne nachvollziehbare Leistungen
  • Aufforderung, Bank- oder Ausweisdaten am Telefon zu nennen; das Auswärtige Amt warnt, dass Telefonbetrug in Saudi-Arabien weit verbreitet ist
Praxis-Hinweis

Prüfen Sie Hotelnamen und Adressen selbst und vergleichen Sie das Angebot mit den Paketen, die auf den offiziellen Plattformen sichtbar sind. Machen Sie Screenshots aller Zusagen und bewahren Sie Belege auf.

Welche Rechte habe ich bei einer Pauschalreise?

Bündelt ein Anbieter mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise, etwa Flug und Hotel, handelt es sich nach deutschem Recht in der Regel um eine Pauschalreise (§ 651a BGB). Dann muss der Veranstalter Sie vor Vertragsschluss umfassend informieren (§ 651d BGB); zusätzliche Gebühren dürfen Ihnen nur berechnet werden, wenn Sie vorher darüber informiert wurden.

Der Veranstalter muss sicherstellen, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten, wenn er zahlungsunfähig wird (§ 651r BGB). Zahlungen vor Reiseende darf er nur verlangen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und Ihnen Name und Kontaktdaten des Absicherers klar mitgeteilt werden (§ 651t BGB); das geschieht üblicherweise mit dem Sicherungsschein.

Einordnung

Die genannten Vorschriften gelten für Verträge nach deutschem Recht. In Österreich und der Schweiz gibt es eigene Regeln zum Pauschalreiserecht. Buchen Sie direkt bei einem Anbieter im Ausland oder auf einer ausländischen Plattform, greifen diese Schutzregeln unter Umständen nicht. Das ist keine Rechtsberatung; im Streitfall helfen Verbraucherberatung oder Anwältin bzw. Anwalt.

Was tun, wenn vor Ort etwas nicht stimmt?

Wenden Sie sich zuerst an die Reiseleitung und die Hotelverwaltung und dokumentieren Sie Mängel. Hilft das nicht, nennt das Ministerium für Hadsch und Umrah sein Betreuungszentrum unter 920002814; Beschwerden über Unterkünfte nimmt laut Ministerium das Tourismusministerium unter 930 entgegen. Bei Verlust des Passes wenden sich Umrah-Pilger zunächst an ihr Unternehmen und, wenn es nicht reagiert, an das Betreuungszentrum; deutsche Staatsangehörige erreichen zudem die Botschaft in Riad bzw. das Generalkonsulat in Dschidda.

Für Pilger aus Deutschland ist das Generalkonsulat in Dschidda für die Provinzen Mekka und Medina zuständig; es bietet laut Auswärtigem Amt nur eingeschränkt Dienstleistungen an. Mehr zur Organisation: Visum und Genehmigungen und Umrah.

Behördlich, verbindlich · Sicherheitslage

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen und rät von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen Saudi-Arabiens ab (Teilreisewarnung, Stand 30.09.2026, unverändert gültig seit 22.09.2026). Seit Anfang September 2026 kommt es laut AA unter anderem in den Provinzen Mekka und Medina immer wieder zu Drohnen- und Raketenangriffen. Fragen Sie Anbieter vor der Buchung, wie Stornierungen wegen der Sicherheitslage geregelt sind. Details: Sicherheit und Reisewarnung.

Anbieter gefunden? Dann an Unterlagen, Impfung und Gepäck denken.

Checkliste Pilgerreise

Häufige Fragen

Kann ich den Hadsch bei einem Reisebüro in Deutschland buchen?

Für die Programmländer, zu denen 2026 Deutschland, Österreich und die Schweiz gehörten, sind Hadsch-Pakete laut Nusuk Hajj nur über die Plattform buchbar. Angebote außerhalb sollten Sie sich schriftlich erklären lassen und im Zweifel nicht buchen.

Was ist ein Sicherungsschein?

Ein Nachweis, dass Ihre Zahlungen bei einer Pleite des Veranstalters abgesichert sind. Nach § 651t BGB darf ein Veranstalter vor Reiseende nur Zahlungen verlangen, wenn ein Absicherungsvertrag besteht und Sie die Kontaktdaten des Absicherers erhalten haben.

Muss ich vor Ort zusätzlich zahlen?

Laut Ministerium für Hadsch und Umrah nicht, sofern Sie keine zusätzlichen Leistungen wünschen, die nicht im Vertrag stehen.

Kann ich die Umrah auch ohne Anbieter organisieren?

Ja. Mit dem touristischen E-Visum und einer Umrah-Genehmigung über Nusuk ist das laut offiziellen Angaben möglich. Unterkunft und Transport organisieren Sie dann selbst.

Quellen und Prüfstand

  1. Gesetz§ 651a BGB, § 651d BGB, § 651r BGB, § 651t BGB (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de), abgerufen am 30.09.2026
  2. Offizielle Stelle Saudi-ArabienNusuk Hajj: häufige Fragen und Länderliste 1447, abgerufen am 30.09.2026
  3. Offizielle Stelle Saudi-ArabienMinisterium für Hadsch und Umrah: häufige Fragen, abgerufen am 30.09.2026
  4. Offizielle Stelle Saudi-ArabienOffizielles E-Visum-Portal, abgerufen am 30.09.2026
  5. BehördeAuswärtiges Amt: Saudi-Arabien – Reise- und Sicherheitshinweise und Deutsche Vertretungen in Saudi-Arabien, abgerufen am 30.09.2026
Zuletzt geprüft
Nächste Prüfung
spätestens und bei Veröffentlichung der Länderliste für 1448