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Visum für Saudi-Arabien: E-Visum, Visa on Arrival und Einreise
Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für Saudi-Arabien ein Visum. Für Urlaubsreisen gibt es das E-Visum über das offizielle Portal: ein Jahr gültig, mehrfache Einreise, insgesamt bis zu 90 Tage Aufenthalt. Der Reisepass muss noch sechs Monate gültig sein. Den Hadsch deckt das Touristenvisum nicht ab. Beachten Sie die aktuelle Teilreisewarnung.
| Visumpflicht | Ja, für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz |
|---|---|
| Visum für Urlaub | Touristisches E-Visum, online vor der Reise |
| Gültigkeit | 1 Jahr, mehrfache Einreise, bis zu 90 Tage im Land |
| Reisedokument | Reisepass oder Kinderreisepass, bei Einreise bzw. Antrag noch mindestens 6 Monate gültig; Personalausweis reicht nicht |
| Visa on Arrival | Grundsätzlich möglich; das Auswärtige Amt rät, das Visum vorab zu beantragen |
| Umrah | Laut offiziellem E-Visum-Portal mit dem Touristenvisum erlaubt, eigene Genehmigung über Nusuk nötig |
| Hadsch | Nicht mit dem Touristenvisum, nur mit eigenem Hadsch-Visum |
| Gebühr | Wird im offiziellen Portal vor der Zahlung angezeigt; wir nennen keinen Betrag, weil er sich ändern kann |
Brauche ich für Saudi-Arabien ein Visum?
Ja. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum; das gilt nach den Angaben der österreichischen Behörden auch für Österreicherinnen und Österreicher. Für touristische Reisen können Sie ein elektronisches Visum vor Reiseantritt beantragen. Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein stehen auf der Liste der Länder, deren Bürger das E-Visum nutzen können (offizielles E-Visum-Portal, abgerufen am 30.09.2026).
Das E-Visum ist laut Portal ein Jahr gültig, erlaubt mehrere Einreisen und einen Aufenthalt von insgesamt bis zu 90 Tagen im Land. Es gilt für touristische Zwecke wie Urlaub, Veranstaltungen, Besuche bei Familie und Bekannten sowie für die Umrah, ausdrücklich nicht für den Hadsch und nicht für ein Studium. Wer arbeiten, studieren oder geschäftlich verhandeln will, braucht eine andere Visumart.
Rechtsverbindlich sind nur die Angaben der saudischen Behörden und Vertretungen. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, ohne dass es vorher unterrichtet wird (Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 30.09.2026).
Wie beantrage ich das E-Visum Schritt für Schritt?
Sie beantragen das Touristenvisum online über das offizielle E-Visum-Portal des saudischen Tourismusamts. Das Portal beschreibt drei Schritte: Antrag ausfüllen, Gebühr bezahlen, Visum online erhalten. Planen Sie etwas Vorlauf ein und prüfen Sie die Daten genau, bevor Sie absenden.
- Reisepass prüfen: Er muss bei Antrag und Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
- Offizielles Portal öffnen: visa.visitsaudi.com (verlinkt in den Quellen). Nutzen Sie keine Seiten, die nur ähnlich aussehen.
- Antrag ausfüllen: Angaben exakt wie im Pass eintragen, Reisezweck „Tourismus“ wählen.
- Gebühr bezahlen: Der Betrag wird im Portal angezeigt, bevor Sie zahlen.
- Visum speichern: Das Visum kommt elektronisch. Führen Sie es ausgedruckt und digital mit.
Im Internet werben private Agenturen mit „Saudi-Visum“-Diensten. Sie sind nicht verboten, kosten aber meist zusätzlich. Die amtlichen Stellen sind das E-Visum-Portal und die Visaplattform des saudischen Außenministeriums; dort sehen Sie auch den aktuellen Stand Ihres Antrags.
Welche Dokumente brauche ich bei der Einreise?
Sie brauchen einen Reisepass, der zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Visumantrags noch mindestens sechs Monate gültig ist. Für Kinder gilt der Kinderreisepass. Nicht anerkannt werden laut Auswärtigem Amt der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass.
- gültiges Visum (E-Visum ausgedruckt und digital)
- Nachweis der Rück- oder Weiterreise; das österreichische Außenministerium nennt diesen Nachweis ausdrücklich
- Nachweis der Krankenversicherung, die mit dem Visumantrag abgeschlossen wird
- bei Medikamenten mit kontrollierten Wirkstoffen die elektronische Genehmigung der saudischen Arzneimittelbehörde (siehe unten)
Die Behörden der Herkunftsländer beschreiben einzelne Punkte unterschiedlich: Das österreichische Außenministerium schreibt, Minderjährige unter 18 Jahren dürften ohne gesetzlichen Vertreter nicht einreisen, und Pässe mit israelischem Stempel oder Visum würden nicht akzeptiert. Das Auswärtige Amt nennt für Minderjährige keine besonderen Bestimmungen und bittet bei israelischen Stempeln um Kontakt mit der saudischen Botschaft in Berlin. Klären Sie solche Fälle vor der Buchung direkt mit der Botschaft.
Gibt es ein Visum bei der Ankunft (Visa on Arrival)?
Grundsätzlich ja: Laut Auswärtigem Amt ist ein Visum bei Ankunft zu touristischen Zwecken möglich, es rät aber dazu, das Visum rechtzeitig vor Reiseantritt einzuholen. Das österreichische Außenministerium ergänzt, dass Sie dafür eine Kreditkarte benötigen. Wer vorab beantragt, hat die Bestätigung vor dem Abflug und vermeidet Diskussionen am Check-in-Schalter.
Was gilt für Transit, Geschäftsreisen und Pilgerreisen?
Für diese Zwecke gelten eigene Regeln; das Touristenvisum ist nicht automatisch passend.
- Transit: Verbindliche Auskünfte geben die saudische Vertretung oder die Fluggesellschaft. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei Behörden und Airlines teils noch Unsicherheit über die anzuwendenden Vorschriften besteht. Laut österreichischem Außenministerium ist ein Transit bis 12 Stunden grundsätzlich ohne Visum möglich, aber nicht jeder Flughafen hat einen internationalen Transitbereich.
- Geschäftsreisen: Visa werden über die saudische Auslandsvertretung erteilt. Das Auswärtige Amt nennt ein von der IHK bzw. Handwerkskammer beglaubigtes Firmenschreiben und eine beglaubigte Einladung des saudischen Partners; für bestimmte Geschäftsleute ist ein Jahresvisum möglich.
- Umrah: Laut offiziellem E-Visum-Portal umfasst das Touristenvisum auch die Umrah. Für die Umrah selbst brauchen Sie zusätzlich eine Genehmigung über die Plattform Nusuk. Einzelheiten stehen auf unserer Seite Visum und Genehmigungen für Umrah und Hadsch.
- Hadsch: Nur mit eigenem Hadsch-Visum. Während der Hadsch-Zeit ist die Einreise nach Mekka nur mit Hadsch-Visum möglich; 2026 galt das laut österreichischem Außenministerium vom 13. April bis 31. Mai.
Touristische Einreiseregeln lassen sich nicht auf Hadsch oder Umrah übertragen. Maßgeblich sind die Verfahren des saudischen Ministeriums für Hadsch und Umrah und der Plattform Nusuk.
Was kostet das Visum und welche Versicherung ist nötig?
Die Gebühr zeigt das offizielle Portal vor der Zahlung an. Wir nennen bewusst keinen Betrag, weil sich Gebühren ändern und wir keinen amtlichen Stand mit Datum belegen konnten. Mit dem Visumantrag schließen Sie eine saudische Krankenversicherung ab.
Das österreichische Außenministerium empfiehlt zusätzlich eine eigene Reisekrankenversicherung, die alle Risiken abdeckt. Das Auswärtige Amt rät zu einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rücktransport, denn Ausländer haben in Saudi-Arabien in der Regel nur zu privaten Kliniken freien Zugang; staatliche Einrichtungen stehen vor allem für echte Notfälle offen. Mehr zu Kosten und Zahlungsmitteln finden Sie unter Geld, Kosten und Trinkgeld.
Was passiert, wenn ich länger bleibe als erlaubt?
Achten Sie genau auf die erlaubte Aufenthaltsdauer. Das österreichische Außenministerium warnt, dass bei Überschreitung empfindliche Geldstrafen und Abschiebehaft drohen. Zählen Sie die Tage aller Einreisen innerhalb der Gültigkeit zusammen, wenn Sie das Visum mehrfach nutzen.
Welche Einfuhrregeln sollte ich beim Visum gleich mitdenken?
Wer Medikamente mit kontrollierten Wirkstoffen mitnimmt, braucht seit dem 1. November 2025 eine elektronische Genehmigung der saudischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde SFDA, und zwar vor der Einreise und vor der Ausreise. Betroffen sind laut Auswärtigem Amt unter anderem Mittel gegen Schmerzen, Angstzustände oder ADHS-Symptome; die maßgebliche Wirkstoffliste führt die SFDA.
- Verboten sind unter anderem Drogen, Waffen, Alkohol, Schweinefleisch und pornografisches Material; bei Drogen kann die Todesstrafe drohen.
- Bargeld, Edelmetalle und Edelsteine über 60.000 SAR Gesamtwert müssen Sie deklarieren.
- Bei Bibeln, Koranen und anderen religiösen Schriften kann es an der Grenze zu Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.
Die Verhaltens- und Rechtsregeln im Land erklärt unsere Seite Verhaltensregeln und Gesetze für Reisende.
Ein Visum sagt nichts über die Sicherheit aus. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen und rät von nicht notwendigen Reisen in alle weiteren Regionen ab (Teilreisewarnung, Stand 30.09.2026, unverändert gültig seit 22.09.2026). Details: Sicherheit und Reisewarnung.
Vor dem Antrag lohnt sich der Blick auf die aktuelle Lage und die Gesundheitsvorsorge.
Alle Einreisethemen im ÜberblickHäufige Fragen
Kann ich mit dem Personalausweis nach Saudi-Arabien reisen?
Nein. Laut Auswärtigem Amt ist die Einreise nur mit Reisepass oder Kinderreisepass möglich, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Wie lange darf ich mit dem E-Visum bleiben?
Das Visum gilt ein Jahr und erlaubt mehrere Einreisen. Insgesamt dürfen Sie bis zu 90 Tage im Land verbringen.
Darf ich mit dem Touristenvisum eine Umrah machen?
Laut offiziellem E-Visum-Portal ja, außerhalb des Hadsch. Zusätzlich brauchen Sie eine Umrah-Genehmigung über Nusuk. Mekka ist nur für Muslime zugänglich.
Darf ich mit dem Touristenvisum arbeiten oder studieren?
Nein. Das Touristenvisum deckt nur touristische Zwecke ab. Für Arbeit, Studium oder Geschäftsreisen gelten andere Visa über die saudischen Vertretungen.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft?
Bei der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien in Berlin (Tiergartenstraße 33–34) bzw. beim Generalkonsulat in Frankfurt am Main sowie über die offiziellen Visaportale.
Quellen und Prüfstand
- BehördeAuswärtiges Amt: Saudi-Arabien – Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
- BehördeÖsterreichisches Außenministerium (BMEIA): Reiseinformation Saudi-Arabien, Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
- Offizielle Stelle Saudi-ArabienOffizielles E-Visum-Portal (Saudi Tourism Authority), abgerufen am 30.09.2026
- Offizielle Stelle Saudi-ArabienVisaplattform des saudischen Außenministeriums, abgerufen am 30.09.2026
- BehördeAuswärtiges Amt: Vertretungen Saudi-Arabiens in Deutschland, abgerufen am 30.09.2026
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