Regierung & Verwaltung

In Saudi-Arabien herrscht eine der letzten absoluten Monarchien der Welt. Es gibt keine Wahlen und keine Gewaltenteilung. Der König kann Einfluss auf die Judikative, die Legislative und die Exekutive nehmen. Parteien sind verboten.

Der Ministerrat wurde 1953 errichtet. Er besteht unter anderem aus dem Premierminister, König Salman bin Abdulaziz Al Saud, dem Vizepremierminister, dem Landwirtschaftsminister, dem Minister für Handel und Industrie, dem Finanzminister, dem Arbeitsminister, dem Minister für Umwelt und Naturschutz, dem Sozialminister, dem Minister für Verteidigung und Luftfahrt, was übrigens der Kronprinz Mohammed bin Salman ist, der Ministerin für Bildung, Nura bint Abdullah al-Fayez, die erste Frau in der saudischen Regierung, dem Innen- und Außenminister, Dr. Ibrahim Al-Assaf, dem Gesundheitsminister und dem Minister für islamische Angelegenheiten. Seit 2009 sind auch Frauen an der Regierung beteiligt.

Die Minister werden durch den König ernannt und bekleiden ihr Amt für 4 Jahre. Der Ministerrat hat eine beratende Funktion inne. Schlüsselpositionen sind von Mitgliedern des Königshauses besetzt.

Die Regierung wird beraten vom Schūrā-Rat. Die in den 90er Jahren entstandene Versammlung besteht aus 150 Mitgliedern (islamische Religionsgelehrte, Geschäftsleute usw.), die vom König auf vier Jahre ernannt werden. Das Gremium berät die Regierung, nimmt zu Gesetzesvorhaben Stellung und kann zudem eigene einbringen.

Religionsgerichte üben die Justiz gemäß den Regeln der Scharia aus. Der Regent ernennt die Richter auf Empfehlung des Hohen Rates (Justiz), der sich aus zwölf erfahrenen Juristen zusammensetzt. Die höchste Revisionsinstanz ist der König von Saudi-Arabien, er besitzt das Recht, die Verurteilten zu begnadigen.

Seit Januar 2018 dürfen Frauen Sportstadien besuchen, seit Juni 2018 Auto fahren und seit Juli 2019 selbstständig Anträge stellen.

Die Todesstrafe wird in Saudi-Arabien immer noch vollzogen; Menschenrechtsverletzungen werden immer wieder von der internationalen Gemeinschaft angeprangert.