Religionspolizei in Arabien

Bei der Religionspolizei (mutawwa) handelt es sich um die offizielle Polizei einiger islamischer Staaten, zu dieses Ländern zählt auch Saudi-Arabien.

Die Errichtung der mutawwa basiert auf dem islamischen Grundsatz „Al-amr bi’l ma’ruf wa n-nahy ‚an al-munkar“ („gebieten, was recht ist, und verbieten, was verwerflich ist“), der bereits im Koran erwähnt wurde.

Die islamische Religionspolizei, auch bekannt als die „Behörde für die Verbreitung von Tugendhaftigkeit und Verhinderung von Lastern“, ist vom Staat damit beauftragt, die Gebote der Schari’a durchzusetzen, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls Verstöße zu ahnden.

Die etwa 3500 Mann starke mutawwa patrouilliert in den Straßen und kontrolliert, ob die Gebetszeiten eingehalten und während dieser Zeit die Geschäfte geschlossen werden, ob sich die Frauen vorschriftsmäßig kleiden und verhalten oder auch, ob Alkohol oder Schweinefleisch, beides ist im strenggläubigen Saudi-Arabien verboten, verkauft werden. Zu den Aufgaben der Religionspolizei gehören außerdem die Bekämpfung des Drogen- und Alkoholschmuggels, die Verfolgung von Homosexualität und Prostitution, die Verhinderung von Konvertierungen (Abfall des Islam) sowie die Festnahme der Männer, die sich mit nicht verwandten / nicht verheirateten Frauen unterhalten.

Die mutawwa ist dazu berechtigt, „unislamische“ Waren, wie zum Beispiel CDs von westlichen Musikgruppen, Barbiepuppen und am Valentinstag Produkte in der Farbe Rot, zu konfiszieren. Der Valentinstag gilt als „heidnisches“ Spektakel vor dem die saudische Bevölkerung bewahrt werden muss, deswegen ist der Verkauf verschiedener roter Waren (Rosen, Glückwunschkarten, Teddys etc.) verboten.

Westliche Ausländer, die von der Religionspolizei angehalten werden, sollten umgehend ihren Inlandsausweiß vorzeigen.