Das unumstößliche Gesetz des Islam, die Schari'a, ist für
den Moslem ein verbindlicher Wegweiser für das Leben (auf dem Weg zu Gott) und
die Gesamtheit der religiösen, sozialen, rechtlichen und moralischen
Gesetze.
Die Schari'a regelt alle Verpflichtungen und Beziehungen
des Menschen zu seinen Mitmenschen und zu Gott.
Die islamischen Gesetze gelten prinzipiell für alle Menschen (auch
für Nichtmuslime), nur wenige Verpflichtungen und Bereiche, unter anderem das
tägliche Gebet, sind nur für Muslime verbindlich. Gott gilt als oberster
Gesetzgeber. Der Koran ist die primäre Quelle des Rechts und wird ergänzt durch die
Sunna - das beispielhafte Handeln und Reden Mohammeds.
Die menschlichen Handlungen werden durch die Schari'a in fünf Kategorien gegliedert
und bewertet:
Pflicht – das Tun wird belohnt, das Unterlassen aber
bestraft Empfehlenswert – die Handlung wird belohnt, das Unterlassen jedoch
nicht bestraft Erlaubt – jeder kann selbst entscheiden, die Handlung und das
Unterlassen werden weder bestraft noch belohnt Verwerflich – das Tun wird nicht
bestraft, das Unterlassen aber belohnt Verboten – das Unterlassen wird belohnt,
die Handlung wird bestraft
Die Strafen erfolgen im Diesseits.
Zur
Ausführung einer Tat gehören unterschiedliche Elemente, beispielsweise die
Grundpfeiler (arkān). Fehlen diese Elemente, zum Beispiel die Absicht (nīya), die zu
den Grundpfeilern zählt, ist die Handlung nichtig.
Die Schari'a gilt in den
westlichen Ländern als rückständiges Rechtssystem, unter anderem weil Folterungen
bis zum Tod zu den Strafen gehören und die Gleichheit aller vor dem Gesetz nicht
gewahrt ist.