Kopftuch, Niqab und Verschleierung der Frauen im Islam
Verschleierung & Kopftuch Pflicht
Muslimische Frauen mit Verschleierung
Eine viel diskutierte Tradition ist die Verschleierung der
muslimischen Frau.
Im Koran finden sich zwar mehrere Suren zur
Bekleidung des weiblichen Körpers, die jedoch unterschiedlich ausgelegt werden
können. Gemäß einigen Experten wird im Koran lediglich das Tragen eines weiten
Gewandes, welches insbesondere die Brust und den Ausschnitt verhüllt, erwähnt –
jedoch kein Kopftuch.
Zudem regelt die heilige Schrift des Islam, welcher Person sich die
gläubige Frau ohne Verschleierung zeigen darf. Das Gewand soll die muslimischen
Frauen vor den unsittsamen Blicken der Männer schützten, wobei der Koran auch eine
Anweisung an das männliche Geschlecht gibt und zwar noch vor der Ausführung
bezüglich der Kleidung von Frauen. Die gläubigen Männer sollen ihre „Blicke zu Boden
schlagen und ihre Keuschheit wahren“. Andere hingegen sahen und sehen in den Suren
des Korans den Willen Gottes nach der vollständigen Verschleierung und führten diese
in die religiöse Praxis ein. In Saudi-Arabien ist das Tragen der Abaja gesetzlich
vorgeschrieben für geschlechtsreife Mädchen und Frauen. Die Religionspolizei
überwacht die Einhaltung der vorschriftsmäßigen Kleidung. Der einfach gearbeitete,
weite Schleier (Umhang) bedeckt den ganzen Körper und soll keine Blicke auf sich
ziehen. Gesicht und Hände können von der Verschleierung ausgeschlossen werden, es
gilt jedoch als besonders tugendhaft, dieser Körperteile ebenfalls zu verhüllen
(Handschuhe und Niqab). Der Niqab besteht aus Seide, Kunstfaser oder Baumwolle, ist
demnach blickdicht und bedeckt das ganze Gesicht (Niqab mit Augenschlitzen oder
nicht ganz blickdicht im Augenbereich) oder aber Nase, Mund und alles darunter
liegende (einfacher Niqab).
Während einige Frauen auf ihren
„Gesichtsschutz“ sehr stolz sind und diesen auch bei 50°C im Schatten nicht missen
möchten, agieren andere muslimische Frauen, um den Islam von den beschränkenden
Traditionen zu befreien und deutlich zu machen, dass sich einige Sitten und Bräuche
nicht mit der Religion rechtfertigen oder vereinbaren lassen.