Mann und Frau im Islam

Entsprechend den verschiedenen Voraussetzungen, die die Natur dem weiblichen und dem männlichen Geschlecht gegeben hat, gibt es eine klare Rollenverteilung.

Ein muslimischer Mann ist seiner Frau gegenüber beispielsweise zum Unterhalt verpflichtet und muss folglich berufstätig sein, dies resultiert aus der körperlichen Überlegenheit des männlichen Geschlechts.

Daraus ergeben sich die häuslichen Pflichten der Frau und die Verantwortung für die Kindererziehung. Als erste pädagogische Bezugsperson für das Kind ist auch die Bildung der Frau von Bedeutung. Das Streben nach Wissen gilt als religiöse Pflicht eines jeden Muslimen, ob Mann oder Frau. Die Geschlechtertrennung (Frauen dürfen keinen Kontakt zu nicht verwandten / nicht verheirateten Männern haben) findet sich in der gesamten Gesellschaft, so auch im Bildungssystem. Bildende Einrichtungen stehen ausschließlich für Männer oder nur für Frauen zur Verfügung. Sofern ein männlicher Professor, Lehrer o.ä. unterrichtet, nehmen die Schülerinnen via Bildschirm an der Vorlesung teil. Wobei hauptsächlich Frauen als Lehrer und Professoren tätig sind, 56% der Lehrer und 60% der Professoren sind weiblich. Ein Großteil der Studenten sind Frauen und gemäß internen Studien, erreichen die weiblichen Absolventen bessere Ergebnisse als ihre männlichen Kollegen. Acht Universitäten und 65 Colleges (17 Colleges für Frauen) stehen für die Weiterbildung zu Verfügung. Der Staat trägt die Ausbildungskosten und zwar von der Grundschule bis zum Hochschulabschluss. Bis zum Beginn des Ölbooms bestand kein Bedarf an Schulbildung, hauptsächlich Bauern und Nomaden bewohnten das Königreich. Als die Wirtschaft nach ausgebildeten Arbeitern und Angestellten verlangte, reagierte die Politik. Rufe nach Bildung für Frauen wurden laut, für das Scheitern etlicher Ehen wurde der Bildungsunterschied zwischen Mann und Frau verantwortlich gemacht und unwissende Frauen galten / gelten als ungeeignete Mütter. Seither wird die Bildung beider Geschlechter umfassend gefördert.

Sofern die Rolle als Mutter und Ehefrau nicht vernachlässigt wird, gestattet der Islam auch die Ausübung des erlernten Berufs. Heutzutage können die muslimischen Frauen nahezu jeden Beruf ergreifen, unter der Bedingung, dass die strikte Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz eingehalten wird. Saudi-arabische Frauen dürfen seit 2004 die eigene Verantwortung für ihre Unternehmen tragen und diese selbstständig führen.