Visum Bestimmungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise in das Königreich Saudi-Arabien ein Visum.

Für die Beantragung des erforderlichen Visums sind sowohl ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt, als auch eine Einladung in das Königreich notwendig. Für Kinder empfiehlt sich ein eigener Reisepass, der Kinderausweis wird nicht akzeptiert.

Bei der Beantragung eines Visums muss unter anderem die Glaubenszugehörigkeit (Religion und entsprechende Richtung) angegeben werden. Als Religionen werden nur der Islam, das Judentum oder das Christentum anerkannt. Bekenntnislosigkeit wird nicht akzeptiert, ebenso wenig wie andere Religionen.

Einträge und Stempel aus Israel im Reisepass können die Visumsvergabe verzögern oder diese sogar ausschließen.

Sofern der Aufenthalt in Saudi-Arabien einem geschäftlichen Zweck dient, ist einerseits ein von der deutschen IHK beglaubigtes Schreiben des entsprechenden Unternehmens erforderlich, andererseits ein Einladungsschreiben der saudischen Firma, welches von der saudischen IHK legitimiert wurde.

Ziel der Saudi Arabia General Investment Authority – SAGIA – ist es, Auslandsinvestoren anzuziehen und diesen bei der Markterschließung behilflich zu sein. Die saudi-arabische Investitionsförderungsgesellschaft ist dazu berechtigt, Botschaften direkt bezüglich der Ausstellung von Visa anzuweisen, wodurch der Verfahrensweg in der Regel deutlich verkürzt wird.

Bei der Beantragung eines Langzeitvisa beziehungsweise einer Arbeitsgenehmigung wird prinzipiell ein HIV-Test durchgeführt. Sollte dieser positiv ausfallen, wird die Einreiseerlaubnis / Arbeitsgenehmigung im Regelfall verwehrt. Eine HIV Infektion ist ein Ausweisungsgrund.

Geschäftsvisa unterliegen meist regionaler Beschränkungen, die Eintragung einer bestimmten Provinz macht Reisen im ganzen Land unmöglich.

Für die kleine Pilgerfahrt, Umrah, und die große Pilgerfahrt, Haddsch, sind in der Regel besondere Visa erforderlich, die von den saudischen Behörden erteilt werden.
Visa für touristische Aufenthalte werden nur unter strengen Auflagen (gültige und bezahlte Rückflugtickets, Regelungen für alleinreisende Frauen etc.) und in begrenzter Zahl vergeben. Individualtourismus beziehungsweise Rucksacktourismus gibt es nicht. Der Reisepass muss bei der Einreise abgegeben werden, als Ersatz erhält der Reisende einen Inlandsausweis für Ausländer, der stets bei sich zu führen ist (Kontrolle Religionspolizei).