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Verhaltensregeln und Gesetze für Reisende in Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien sind Alkohol und Drogen verboten, für Drogendelikte droht bis zur Todesstrafe. Homosexuelle Handlungen und außerehelicher Sex sind strafbar. Fotografieren von Behörden, Sicherheitsanlagen und fremden Menschen kann zur Festnahme führen, kritische Beiträge in sozialen Medien zu Haft. Kleiden Sie sich zurückhaltend und respektieren Sie den Ramadan.
| Rechtsgrundlage | Strafrecht auf Grundlage der Scharia, kaum kodifiziert (Auswärtiges Amt) |
|---|---|
| Alkohol | Besitz strafbar, Einfuhr verboten |
| Drogen | Besitz strafbar; Todesstrafe möglich |
| LGBTIQ | Homosexuelle Handlungen strafbar und gesellschaftlich nicht akzeptiert |
| Fotografieren | Verbot bei Regierungs- und Sicherheitseinrichtungen, in und um die Heiligen Moscheen; Menschen nur mit Zustimmung |
| Soziale Medien | Streng überwacht; auch Ausländer zu hohen Haftstrafen verurteilt |
| Ramadan | Tagsüber in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken, rauchen |
Was ist in Saudi-Arabien verboten?
Verboten sind vor allem Alkohol, Drogen, Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr. Das Strafrecht beruht laut Auswärtigem Amt auf der islamischen Scharia und ist bislang kaum kodifiziert; Richter haben großen Spielraum. Stockhiebe und andere Körperstrafen werden nach Angaben des Amts mit abnehmender Tendenz verhängt, sind aber nicht abgeschafft.
- Alkohol: Besitz ist strafbar, die Einfuhr streng verboten. Die Tourismusbehörde von AlUla schreibt, dass Verkauf, Kauf und Konsum illegal sind.
- Drogen: Besitz ist strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden; schon bei der illegalen Einfuhr geringer Mengen, etwa Captagon, kann sie drohen.
- Sexualität: Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden nach Ermessen des Richters mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft, gegebenenfalls mit der Todesstrafe.
- Öffentliche Zuneigung: Laut österreichischem Außenministerium sind Zeichen sexueller Zuneigung in der Öffentlichkeit verboten.
Das Auswärtige Amt rät unverheirateten Frauen angesichts möglicher rechtlicher Folgen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien ab (Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 30.09.2026).
Was gilt für LGBTIQ-Reisende?
Homosexuelle Handlungen werden strafrechtlich verfolgt und sind gesellschaftlich nicht akzeptiert. Das Auswärtige Amt verweist auf seine allgemeinen Hinweise für LGBTIQ-Reisende. Rechnen Sie nicht damit, dass Behörden oder Hotels Diskretion garantieren, und veröffentlichen Sie nichts, was Sie belasten könnte.
Was darf ich fotografieren und filmen?
Fotografieren Sie keine Regierungsgebäude, Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitskräfte und deren Fahrzeuge und keine Menschen ohne deren Zustimmung. Das Auswärtige Amt warnt, dass die nicht immer erkennbaren Verbote konsequent geahndet werden; es drohen Geld- und Freiheitsstrafen, Kameras und Speicherkarten können beschlagnahmt werden.
- Ausdrückliches Film- und Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina.
- Aufnahmen von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen sind im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Lage verboten und dürfen nicht verbreitet werden.
- Wer Fotos oder Videos von Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht, kann mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt werden.
- Das österreichische Außenministerium nennt zusätzlich Moscheen, militärische Anlagen und Flughäfen und rät, Frauen nicht zu fotografieren.
Fragen Sie vor jedem Porträt. Bei Aufnahmen in Städten achten Sie darauf, dass keine Ministerien, Polizeiwachen, Kontrollpunkte oder Energieanlagen im Bild sind. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Kamera unten.
Was muss ich in sozialen Medien beachten?
Soziale Medien werden laut Auswärtigem Amt streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden auch Ausländer wegen als kritisch empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Schon das Weiterleiten politischer Inhalte kann zu Verhaftungen führen.
Das österreichische Außenministerium ergänzt: Äußerungen, die als Kritik an oder Beleidigung von Saudi-Arabien, dem Islam, dem König, dem Kronprinzen oder der Königsfamilie verstanden werden können, können zu langen Haftstrafen führen, auch wenn sie lange zurückliegen und außerhalb des Landes gemacht wurden. Beleidigungen und obszöne Gesten werden streng geahndet, auch online.
Wie verhalte ich mich im Ramadan und rund um die Religion?
Essen, trinken und rauchen Sie im Fastenmonat Ramadan tagsüber nicht in der Öffentlichkeit. Die Fastenregeln gelten nur für Muslime, Nichtmuslime sollen aber laut Auswärtigem Amt keine religiösen Gefühle verletzen. Frauen tragen in dieser Zeit in der Öffentlichkeit Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Tagsüber sind Restaurants außerhalb der Hotels meist geschlossen, Behörden arbeiten kürzer. Termine stehen unter Feiertage, Ramadan und Feste.
- Vermeiden Sie das auffällige Zeigen oder Verteilen christlich-religiöser Symbole.
- Religiöse Schriften können bei der Einfuhr beschlagnahmt werden.
- Meiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen, besonders nach den Freitagsgebeten.
Welche Regeln gelten im Umgang zwischen Männern und Frauen?
Ausländische Männer sollten nicht verwandte saudische Frauen nicht unaufgefordert ansprechen. Laut Auswärtigem Amt kann unerwünschte Kontaktaufnahme zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen; körperlicher Kontakt ist dafür nicht nötig. Unverheiratete Touristinnen dürfen laut österreichischem Außenministerium allein oder mit Partner im Hotelzimmer übernachten. Mehr dazu auf der Seite Allein reisende Frauen.
Seit der Öffnung für Touristen wurden die strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt. Rechtlich verbindlich bleibt vieles unbestimmt; Richter entscheiden nach Ermessen. Höflichkeit und Zurückhaltung sind deshalb nicht nur Etikette, sondern Schutz.
Was passiert, wenn ich gegen Regeln verstoße?
Rechnen Sie mit harten Strafen und begrenzter Hilfe: Die Botschaft kann nicht in Verfahren eingreifen. Das österreichische Außenministerium weist darauf hin, dass seiner Hilfestellung häufig Grenzen gesetzt sind. Wer auch die saudische Staatsangehörigkeit besitzt, wird laut Auswärtigem Amt ausschließlich als saudischer Staatsangehöriger behandelt; konsularische Hilfe ist dann in aller Regel nicht möglich.
Recht ist das eine, Höflichkeit das andere: Wie Sie grüßen, Gastfreundschaft annehmen und respektvoll auftreten.
Regeln und Respekt: Etikette für GästeHäufige Fragen
Darf ich Alkohol mitbringen oder im Hotel trinken?
Nein. Die Einfuhr ist streng verboten, der Besitz strafbar. Auch auf Transitreisen gilt laut österreichischem Außenministerium das strikte Alkoholverbot.
Dürfen unverheiratete Paare ein Hotelzimmer teilen?
Laut österreichischem Außenministerium können unverheiratete Touristinnen allein oder mit Partner im Hotelzimmer übernachten. Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten.
Darf ich Menschen auf der Straße fotografieren?
Nur mit deren Zustimmung. Das Veröffentlichen ohne Zustimmung ist strafbar.
Muss ich als Nichtmuslim im Ramadan fasten?
Nein. Sie sollten aber tagsüber in der Öffentlichkeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Kann ich wegen alter Social-Media-Beiträge Probleme bekommen?
Laut österreichischem Außenministerium ja, wenn sie als Kritik oder Beleidigung verstanden werden können, auch wenn sie lange zurückliegen und im Ausland veröffentlicht wurden.
Quellen und Prüfstand
- BehördeAuswärtiges Amt: Saudi-Arabien – Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Reiseinfos, Rechtliche Besonderheiten, Einreise und Zoll, Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
- BehördeÖsterreichisches Außenministerium (BMEIA): Reiseinformation Saudi-Arabien, Besondere Bestimmungen, Stand 30.09.2026, abgerufen am 30.09.2026
- Offizielle Stelle Saudi-ArabienRoyal Commission for AlUla: Practical information (Alkohol), abgerufen am 30.09.2026
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