Verhaltensregeln im Land

Das Rechtssystem basiert auf den Grundsätzen des Islam und die saudische Bevölkerung ist stark verbunden mit ihren Traditionen.

Demzufolge sollten bei einer Reise nach Saudi-Arabien einige Verhaltensregeln beachtet und gewisse Empfehlungen, beispielsweise des Auswärtigen Amtes, eingehalten werden.

Deutsche Staatsbürger, die nach Saudi-Arabien reisen beziehungsweise sich dort aufhalten, sollten sich bei der deutschen Botschaft in Riad registrieren und die Mobiletelefonnummer, gegebenenfalls die E-Mail Adresse, dort hinterlassen.

In Saudi-Arabien gibt es kaum Kriminalität, fast niemand innerhalb der saudischen Bevölkerung verschließt sein Haus oder sein Auto. Grund hierfür ist die strenge und konsequente Auslegung der Schari’a. Das saudische Strafrecht, zu dem unter anderem Prügelstrafen, Verstümmelungen (Abhaken von Gliedmaßen) und Folterungen (steinigen) gehören, wird von den westlichen Staaten als rückständig und despotisch betrachtet. Saudi-Arabien Reisende sollten sich daher über die Besonderheiten des saudischen Rechtssystems informieren und Regelungen und Gesetze unbedingt einhalten. Deutsche Arbeitskräfte werden in Kursen auf ihren Aufenthalt in Saudi-Arabien vorbereitet, diese können über mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen andauern.

Der Besitz von Drogen und Alkohol ist in Saudi-Arabien strafbar, ebenso wie homosexuelle Handlungen, Analverkehr und Prostitution. Letztere Vergehen können mit Freiheitsentzug, Prügelstrafen oder sogar in schweren Fällen mit der Todesstrafe geahndet werden. Dementsprechend ist die Einfuhr (Handel), der Besitz beziehungsweise der Konsum von Drogen aller Art, Alkohol, Waffen, Schweinefleisch und pornografischem Material (Darstellung von körperlicher Freizügigkeit) strengstens verboten. Schon bei geringen Mengen können harte Sanktionen verhängt werden.

Das Zusammenleben von unverheirateten Paaren, hierzu zählt auch das gemeinsame Übernachten in einem Zimmer, verstößt gegen das Gesetz und wird strafrechtlich verfolgt. Dies gilt im Regelfall auch für Nichtmuslime. Ehebruch und vorehelicher Verkehr sind strafbar. Zwar wurde bisher noch kein Nichtmuslime wegen dieser Vergehen angezeigt, allerdings sollte der außereheliche Geschlechtsverkehr vermieden werden beziehungsweise sollte in der Öffentlichkeit nicht darüber gesprochen werden.

Glücksspiele, Kartenspiele und Brettspiele sind verboten, ebenso wie Aprilscherze am 01. April (Muslime dürfen nicht lügen).

Das öffentliche Ausleben von staatsfremden Religionen, die Missionierung dieser, das zur Schau stellen und die Verteilung religiöser, nichtislamischer Symbole sowie der Abfall vom Islam verstoßen gegen das Gesetz. Magie, Okkultismus und Hexerei gelten ebenfalls als religiöse Vergehen gegen den Islam. Bei der Einreise werden religiöse Bücher aller Art konfisziert, auch der Koran.

Zwar sind die harten Sanktionen Teil des islamischen Gesetzes, allerdings preist der Koran auch die Vergebung und verheißt den Vergebenden das Paradies. Innerhalb des islamischen Strafrechts besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, dass die geschädigte Personen oder die Familie dieser dem Straftäter vergeben kann, auch bei Vergewaltigung und Mord. Der frühere deutsche Botschafter Dr. Murad Wilfried Hofmann trifft es auf den Punkt: „Wenn jedem Dieb die Hand abgehackt würde, wie dies das islamische Gesetz vorsieht, dann müssten wir in den arabischen Großstädten Mengen an einarmigen Menschen sehen.“

Während des Ramadan (Fastenzeit) sollte tagsüber auf rauchen, essen und trinken in der Öffentlichkeit verzichtet werden. Außerdem sind während des Fastenmonats in der Regel nur wenige Einkaufszentren und Büros geöffnet.

Im Allgemeinen wird das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gerne gesehen, vor allen Dingen bei Frauen.

Zu bedenken ist auch die Geschlechtertrennung in Saudi-Arabien, diese findet sowohl in Geschäften und Banken als auch in Restaurants Anwendung. Die Anprobe von Kleidungsstücken ist nur in Geschäften mit eigenen, abgeschlossenen Damenabteilungen möglich. Die Rückgabe ist normalerweise problemlos und wird großzügig gehandhabt. Frauen und Männer können in Restaurants mit der Kennzeichnung Family Section zusammen speisen, sofern ein Verwandtschaftsverhältnis / Heirat besteht. Überprüft wird dies im Regelfall jedoch nicht.

Ausländische Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten saudischen Frauen in Kontakt zu treten oder diese zu beobachten, auch im Hinblick auf sexuelle Belästigung. Welche Handlungen eine sexuelle Belästigung darstellen sind in Saudi-Arabien nicht definiert, körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen prinzipiell nicht vorliegen. Sofern sich eine Frau sexuell belästigt fühlt, liegt in der Regel eine Belästigung vor.

Einige westliche Umgangsformen gelten in Saudi-Arabien als unhöflich und sind besser zu unterlassen. So ist es beispielsweise taktlos, sich nach der Frau eines anderen zu erkundigen oder dieser Komplimente / Geschenke zu machen.

In Saudi-Arabien existiert ein Fahrverbot für Frauen. Sofern ein Fahrzeug mit einem nichtverwandten Fahrer genutzt wird (beispielsweise Taxi), ist darauf zu achten, dass Frauen auf dem Rücksitz Platz nehmen.

Zu beachten sind außerdem die Sitten und Bräuche beim Essen.

Gewisse Gesprächsthemen sollten von Nichtmuslimen grundsätzlich gemieden werden, außer es besteht eine enge Freundschaft mit dem saudischen Gesprächspartner. Zu diesen Themen zählen unter anderem der Staat Israel, Zionismus, Sex oder auch die Salafiyya, eine traditionalistische islamische Bewegung. Eine feindliche Einstellung gegen Juden oder gar gegen die jüdische Religion besteht normalerweise nicht. Gemäß dem Koran sind die heiligen Bücher der Juden zu achten und zu respektieren.

Es besteht ein Fotografierverbot, das jedoch uneinheitlich angewendet wird. Bei Gebrauch besteht die Möglichkeit, dass Kamera und Film einbehalten werden. Saudische Frauen sollten vor dem Filmen / Fotografieren gefragt werden, auch wenn eine (allgemeine) Film- und Fotografiererlaubnis existiert. Vor der Einreise sollten sämtliche Bilder (Kameras, Mobiltelefone etc.) gelöscht werden.

Edelsteine, Edelmetalle und Devisen dürfen nur bis zu einem Wert von 60.000 saudischen Riyal eingeführt werden. Wird dieser Betrag überschritten, ist eine Declaration Form auszufüllen.

Die beiden heiligen Städte Mekka und Medina sind für Nichtmuslime verboten. Reisen in die Gebiete nördlich von Medina und Touren in die Rub Al-Khali Wüste sollten vermieden werden. Die Botschaft wurde vom saudischen Außenministerium beauftragt, alle Reisen innerhalb des Königreichs anzukündigen.

Ein hohes Ansehen genießen die Deutschen, viele Saudis verbinden mit Deutschland eine hohe Kompetenz sowie einen hochgradigen technischen Sachverstand. Zudem finden sich in der Geschichte zahlreiche Anhaltspunkte für eine deutsch-saudische Freundschaft. Kaiser Wilhelm II. beispielsweise versicherte den Muslimen, zu jedem Zeitpunkt ein treuer Freund zu sein (Schutzherr aller Muslime). Er setzte sich zudem persönlich für den Bau der Bagdadbahn ein, an deren Bau unter anderem auch deutsche Ingenieure beteiligt waren. Außerdem leistete Deutschland schon 1952 Entwicklungshilfe, die politischen und religiösen Angelegenheiten des Königreichs blieben hierbei außer Acht. Gemäß ihren Traditionen sind die Araber zu einer gewissen Dankbarkeit verpflichtet, weswegen Deutsche gegenüber Briten und Amerikanern häufig favorisiert werden.

Bei einem Zusammentreffen mit der Religionspolizei sollte unverzüglich der braune Inlandsausweis für Ausländer vorgezeigt werden, um eventuelle Missverständnis zu umgehen.